Preise

Konkrete Preise kalkuliere ich gern auf Anfrage!

Da jede Veranstaltung anders ist, stelle ich auch jedes Programm individuell zusammen.

Entsprechend gestalten sich auch die Preise, die sich darum leider auch nicht pauschal angeben lassen.

Fragen Sie mich gern, was ich für Ihre Veranstaltung kalkuliere. Ich stehe ihnen telefonisch oder jederzeit per Email zur Verfügung.

Sind für meine Veranstaltung GEMA Gebühren zu zahlen?

Die GEMA ist die Interessenvertretung von Musikschaffenden. Wird die Musik eines Künstlers öffentlich aufgeführt, dann erhält dieser von der GEMA hierfür ein Honorar.

Wichtig ist hierbei das Wort öffentlich:

Ihre Feier ist z.B. nicht öffentlichlich, wenn Sie alle Gäste persönlich eingeladen und zu allen ein persönliches Verhältnis haben. In diesem Fall müssen Sie keine GEMA-Gebühren zahlen.

Wenn Sie aber – zum Beispiel bei einem Polterabend – eine allgemeine Einladung aussprechen und Sie auch Ihnen nicht persönlich bekannte Leute auf Ihrer Veranstaltung erwarten, dann gilt Ihre Feier als öffentlich und sie ist damit GEMA-gebührenpflichtig.

In diesem Falle müssen Sie als Veranstalter oder genauer: Derjenige, der „organisatorisch und wirtschaftlich die Verantwortung trägt“, die Veranstaltung bei der GEMA anmelden und Gebühren entrichten.

In keinem Falle ist es die Aufgabe des Diskjockeys, die Gebühren zu entrichten.

In der Regel sind private Veranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstage usw. also nicht gebührenpflichtig und müssen nicht angemeldet werden.

Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall direkt an die GEMA in Hamburg: 040 / 679 09 30 (Infohotline).